Haushaltsrede 2021

Herr Landrat,
meine Herren Kreisbeigeordneten,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wenn man einen Satz mit eigentlich beginnt, oder das Wort in ihm verwendet, wird meist ein anderer Satz mit aber angefügt, in dem man den Inhalt des zuvor gesagten erklärt, relativiert, einschränkt oder ihm gar widerspricht. Dies wird auch in meinen Ausführungen zum Haushalt 2021 mehrmals der Fall sein.

Denn wenn man sich die Umlagegrundlagen -also die Steuerkraft der Kommunen im Kreis- anschaut, dann müsste man eigentlich zufrieden sein:
122,4 Mio. € sind Rekord im Kreis und fast genau doppelt so viel wie 2007, oder besser veranschaulicht:
betrug damals die Umlagegrundlage pro Kreiseinwohner 560,-€ so sind es heute knapp 1100,-€!

Aber in diesen Zahlen schlagen sich – ganz im Gegensatz zur aktuellen Lebenssituation – die Auswirkungen von Covid 19 steuerlich fast gar nicht nieder: die diesjährige Rekordzahl wird also –leider– wohl noch einige Zeit Bestand haben.

Ende des Jahres sind auch die Liquiditätskredite, die vor sieben Jahren noch über 40 Mio. € betrugen – weshalb ich damals dem Haushalt meine Zustimmung versagt hatte – nun vollständig zurückbezahlt.

Auch von den Investitions- Krediten verbleiben zum Jahresende weniger als 30 Mio. €, die mit jährlich 2,9 Mio. € getilgt werden, so dass wir eigentlich rein rechnerisch in 10 Jahren schuldenfrei wären, wenn nicht neue Investitionen in unsere Kitas und Schulturnhallen notwendig wären, -was aber bei supergünstigen Zinsen und festen Tilgungsraten finanzierbar ist und daher kein allzu großes Problem darstellen sollte.

Unsere kostenintensiven Pflichtaufgaben Schulen, Soziales und Jugend und Familie sind ordentlich im HH veranschlagt, hierzu werde ich in diesem Jahr keine weiteren Ausführungen machen.

Durch den Verkauf unseres Müllheizkraftwerkes in Pirmasens haben wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden, die uns von den Vermarktungsrisiken befreien und gleichzeitig einen sehr günstigen Verbrennungspreis und eine dauerhaft niedrig zu kalkulierende Müllgebühr garantieren – ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle Kreisbürger/innen!

Eigentlich müssten sich jetzt alle zufrieden zurücklehnen und die restliche Adventszeit genießen!

Aber es bleibt die zu hohe Kreisumlage von 45,5%! In Verbindung mit der VG- Umlage verbleibt unseren 75 Ortsgemeinden zu wenig, um Ihre kommunalen Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Von einem Steuer-Euro meist nur um die 20 Cent!

Ohne die gewährte Gewerbesteuer- Kompensation – die 75 Ortsgemeinden des Landkreises haben insgesamt 8,5 Mio. € erhalten – sähe es noch schlechter aus! Ohne diese Kompensation hätten auch unsere 7 Verbandsgemeinden und der Kreis SÜW selbst erhebliche Probleme, ihre Haushalte in 2021 zu finanzieren!

Was hindert uns, die hohe Kreisumlage angemessen auf höchstens 40 % zu reduzieren?

Ich möchte hier auf ein besonderes Phänomen hinweisen, das ich als „besonderen Doppik- Effekt“ bezeichnen möchte!

Um die zahlreichen Förderprogramme, wie KI 3.0, Breitbandausbau und Digitalpakt erreichen zu können, müssen diese Projekte im HH eingestellt und im doppischen HH finanziert werden! Erst dann können Förderanträge gestellt, bearbeitet und verbeschieden werden! In Sachen KI 3.0 und Breitband sind wir bereits seit vielen Jahren in der HH- Veranlagung, die Verbescheidung jedoch erfolgt mit großer zeitlicher Verzögerung!

KI 3.0 soll nun bis Ende 2023 abgeschlossen werden!

Diese Projekte belasten unsere Haushalte seit Jahren und führen zu erheblichen Verlusten in Mio.- Höhe!

Die ADD fordert aufgrund der ausgewiesenen Defizite die weitere Erhöhung der Umlage!

Gleichzeitig können die Förderprojekte nicht zeitnah verbeschieden und realisiert werden. Dies führt im Rechnungsergebnis zu erheblichen Verbesserungen, so dass die vorher ausgewiesenen Defizite sich in Überschüsse verwandeln!

Im neuen HH müssen die Förderprojekte erneut abgebildet werden, so dass die ausgewiesenen Defizite die ADD veranlassen, die Umlage hoch zu halten.

Im Ergebnis bleibt die Kreisumlage trotz guter Rechnungsergebnisse hoch. Unsere 75 Ortsgemeinde müssen die hohe Kreisumlage weiterhin zahlen und sanieren damit den Landeshaushalt.

Das Land weigert sich weiterhin, den Kommunen eine bedarfsgerechte Finanzausstattung im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen!

Bei diesem Doppik- Effekt dem Kreisvorstand und der Kämmerei vorzuwerfen, dass überhöhte Haushalte veranschlagt würden, um das Land bzgl. der Defizite in die Haftung nehmen zu können, stellt die vorgenannten Tatsachen völlig auf den Kopf!

Hoffnung macht uns aber das höchste Gericht von Rh.-Pfalz, der Verfassungsgerichtshof (VGH), der vor kurzem in seiner 4 stündigen Verhandlung sehr deutlich gemacht hat, dass das Landes- Finanz- Ausgleich- Gesetz (LFAG) von 2014 mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, da als Grundlage der tatsächliche, kommunale Bedarf nicht zu Grunde gelegt wird, wie dies das Land Hessen seit Jahren tut.

Der VGH wird am 16.12., also in 2 Tagen sein Urteil verkünden, so dass es – hoffentlich- endlich auch in Rh.- Pfalz zu einer Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs kommt, der sich am tatsächlichen Bedarf der Kommunen orientiert.

Eigentlich ist die FWG guter Hoffnung, dass das Land Rheinland-Pfalz ebenso in der Lage wäre, einen gerechten Finanzausgleich, wie in Hessen hin zu bekommen, aber man weiß ja nie …

 

Die FWG Fraktion wird diesem HH zustimmen.

 

Mein Dank im Namen der FWG- Fraktion richtet sich an unseren LR Dietmar Seefeld, die Beigeordneten Georg Kern, Ulrich Teichmann und Kurt Wagenführer.

Und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Corona- Jahr Besonderes geleistet haben!

Unser Dank richtet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen des KT für die respektvolle Zusammenarbeit!

Schließlich wünschen wir allen ein fröhliches Weihnachtsfest im Corona-gerechten Familienkreis!

Bleiben Sie alle gesund – und lassen Sie sich impfen, wenn Sie an der Reihe sind, damit wir in einem Jahr ohne Masken dann über die schlechteren Zahlen reden können!

Danke!